Verhaltensbeurteilung
Die Verhaltensbeurteilung bewertet das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen/Kollegen und Kundschaft. In Schweizer Vollzeugnissen gilt die strikte Konventionsreihenfolge: Vorgesetzte stehen an erster Stelle. Wird eine Personengruppe ausgelassen oder die Reihenfolge verdreht, lesen Personalverantwortliche dies als stilles Signal für Spannungen.
Er/Sie war bei den Kollegen beliebt.
Positiv formuliert — aber wenn die Vorgesetzten dabei unerwähnt bleiben, ein Hinweis auf ein gestörtes Verhältnis zu ihnen.
Er/Sie war stets pünktlich.
Wenn Pünktlichkeit die einzige genannte Verhaltenseigenschaft ist, deutet das darauf hin, dass zu Zusammenarbeit und Kollegialität nichts Positives gesagt werden konnte.
Er/Sie zeigte auch in schwierigen Situationen Verständnis für die Entscheidungen der Geschäftsleitung.
Beschreibt passives Hinnehmen statt aktiv positives Verhalten — ein Hinweis auf Meinungsverschiedenheiten, die letztlich akzeptiert, aber nicht wirklich geteilt wurden.
Er/Sie erfüllte die Anforderungen an sein/ihr Verhalten in jeder Hinsicht.
Formal-bürokratische Formulierung ohne echte Wärme — bestätigt Korrektheit, aber kein positives persönliches Verhältnis.
Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.
Perfektes Verhalten gegenüber allen Personengruppen in korrekter Reihenfolge.
Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.
Die verdrehte Reihenfolge (Kollegen vor Vorgesetzten) signalisiert ein leichtes Spannungsverhältnis zur Führungskraft.
Er/Sie war wegen seiner/ihrer geselligen Art bei Kollegen beliebt.
Hinweis auf übermässigen Alkoholkonsum oder Ablenkung von der Arbeit im Kollegenkreis.
Er/Sie trat stets aktiv für die Interessen der Mitarbeitenden ein.
Kann auf gewerkschaftliches oder konfliktreiches Engagement gegenüber der Geschäftsleitung hindeuten.
Er/Sie zeigte stets gutes Einfühlungsvermögen für die Anliegen Dritter.
Sympathisch und einfühlsam, aber möglicherweise nicht durchsetzungsstark.
Er/Sie zeigte stets gutes Kooperationsverhalten.
Ordentliche Zusammenarbeit ohne besondere Akzente.
Er/Sie wurde von unseren Kunden stets ausserordentlich geschätzt.
Hohe Kundenorientierung und hervorragende Aussenwirkung.
Er/Sie trug stets zu einem guten Arbeitsklima bei.
Angenehmer Kollege, aber ohne tiefere Aussage zum Verhältnis zu Vorgesetzten.
Er/Sie trat Vorgesetzten und Kollegen gegenüber stets höflich und zuvorkommend auf.
Gute Umgangsformen, sagt aber nichts über die inhaltliche Tiefe der Zusammenarbeit.
Er/Sie engagierte sich aktiv in der Gewerkschaft.
Ein Hinweis auf Gewerkschafts-, Partei- oder Personalvertretungszugehörigkeit — im Zeugnis unzulässig.
Er/Sie stand im Verdacht, Firmeneigentum entwendet zu haben.
Ein blosser Verdacht darf nie ins Zeugnis — solange nichts rechtskräftig feststeht, gilt die Unschuldsvermutung.
Trotz ihrer/seiner Herkunft integrierte er/sie sich rasch ins Team.
Als Lob gemeint, als Herabsetzung wirksam — Herkunft und Nationalität gehören nicht ins Zeugnis.
Er zeigte für die Belange der Belegschaft stets Einfühlungsvermögen.
Ein überlieferter „Geheimcode“, der als versteckter Hinweis auf die sexuelle Orientierung gelesen wird — als Andeutung ebenso unzulässig wie eine offene Angabe.
Er/Sie war für das Betriebsklima stets förderlich.
Ein weiterer überlieferter „Geheimcode“ — je nach Quelle als Hinweis auf Alkoholkonsum oder auf Beziehungen im Betrieb gedeutet.