„Er zeigte für die Belange der Belegschaft stets Einfühlungsvermögen.“
Hinweis auf sexuelle Orientierung oder Intimleben
Art. 328 OR, Art. 330a OR (Klarheitsgebot)
Die sexuelle Orientierung und das Intimleben einer Person haben im Arbeitszeugnis nichts verloren — weder offen noch als Andeutung. Das gilt ausdrücklich auch für die überlieferten «Geheimcodes»: Eine Formulierung, die für Eingeweihte etwas anderes bedeutet als für die beurteilte Person, verletzt zusätzlich das Klarheitsgebot, wonach ein Zeugnis keine versteckten Bedeutungen enthalten darf.
Alle unzulässigen Formulierungen →Diese Formulierung gilt in Ratgebern seit Jahrzehnten als codierter Hinweis auf Homosexualität. Für die lesende Person heisst das zweierlei. Erstens: Nicht jede Arbeitgeberin, die den Satz schreibt, meint ihn so — er kann schlicht als Lob für soziale Kompetenz gemeint sein, und wer ihn im eigenen Zeugnis findet, sollte ihn nicht automatisch als Angriff lesen. Zweitens, und wichtiger: Es spielt rechtlich keine Rolle, was gemeint war. Ein Arbeitszeugnis muss klar sein — es darf keine Bedeutungen enthalten, die für Eingeweihte etwas anderes aussagen als für die beurteilte Person selbst. Eine Andeutung zur sexuellen Orientierung verletzt zusätzlich den Persönlichkeitsschutz. Wer eine solche Formulierung im Zeugnis hat, kann eine neutrale Umformulierung verlangen; wer Zeugnisse schreibt, sollte tradierte Codes dieser Art nie verwenden.