Arbeitszeugnis analysieren
Lade dein Arbeitszeugnis hoch. Deine Gesamtnote und welche codierten Formulierungen gefunden wurden, siehst du gratis; die Auswertung im Klartext schaltest du für CHF 9 frei.
Nach der Freischaltung schicken wir dir den vollständigen Bericht als PDF per E-Mail — die behältst du dauerhaft. Das hochgeladene Dokument speichern wir nie, und unsere Kopie der Analyse löschen wir nach 72 Stunden automatisch.
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So funktioniert die Analyse
- Hochladen. PDF, Word-Dokument oder ein Foto deines Zeugnisses. Kein Konto, keine E-Mail-Adresse nötig.
- Auswerten. Jeder Satz wird gegen die üblichen Formulierungen der Schweizer Zeugnissprache geprüft — und gegen das, was nach Art. 330a OR eigentlich drinstehen müsste.
- Ergebnis. Du siehst die Gesamtnote und wie viele auffällige Formulierungen gefunden wurden. Welche das im Einzelnen sind und was sie bedeuten, steht in der vollständigen Auswertung.
Die Schweizer Zufriedenheitsskala
Fast jedes Schweizer Arbeitszeugnis enthält eine Variante desselben Satzes. Wie viele Verstärkungswörter darin vorkommen — „stets“, „vollsten“ — entscheidet über die Note. In der Schweiz ist 6 die beste und 1 die schlechteste Note.
| Note | Formulierung | Bedeutung |
|---|---|---|
| 6 | ... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ... | sehr gut |
| 5 | ... stets zu unserer vollen Zufriedenheit ... | gut |
| 4 | ... zu unserer vollen Zufriedenheit ... | befriedigend |
| 3 | ... zu unserer Zufriedenheit ... | ausreichend |
| 2 | ... im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit ... | mangelhaft |
| 1 | ... bemühte sich, die Aufgaben zu erledigen. | ungenuegend |
Alle 73 erfassten Formulierungen stehen im Zeugnissprache-Glossar.
Was in einem vollständigen Arbeitszeugnis stehen muss
Art. 330a OR verlangt eine Aussage über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten. Der Aufbau darüber hinaus ist Konvention — aber genau deshalb aussagekräftig: ein fehlender Baustein fällt Fachleuten sofort auf.
- Einleitung
Firmenbezeichnung, vollständiger Name, Funktion sowie Ein- und Austrittsdatum.
- Tätigkeitsbeschreibung
Konkrete Aufgaben und Verantwortlichkeiten, idealerweise mit der Entwicklung über die Anstellungsdauer.
- Leistungsbeurteilung
Fachwissen, Arbeitsqualität, Arbeitsmenge und Belastbarkeit, Auffassungsgabe, bei Führungsfunktionen auch die Führungsleistung.
Hier steckt die Zufriedenheitsformel, aus der sich die Gesamtnote ableitet.
- Verhaltensbeurteilung
Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie gegebenenfalls Kunden — in dieser Reihenfolge.
Fehlt eine dieser Gruppen, insbesondere die Vorgesetzten, lesen Kenner das als Hinweis auf ein gestörtes Verhältnis zu genau dieser Gruppe.
- Austrittsgrundoptional
Optional und nicht obligatorisch. Wird er genannt, muss er wahr sein; eine Kündigung durch den Arbeitgeber sollte neutral formuliert sein.
- Schlussformeloptional
Dank, Bedauern über den Austritt und gute Wünsche für die Zukunft.
Fehlender Dank oder fehlendes Bedauern gilt in einem sonst positiven Zeugnis selbst als schwaches negatives Signal.
- Ort, Datum und Unterschrift
Ausstellungsort, Datum und die Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person.
Was tun, wenn die Note schlechter ausfällt als erwartet?
Ein Zeugnis muss wahr sein, aber auch wohlwollend: wo ein Sachverhalt unterschiedlich formuliert werden kann, ist im Zweifel die für dich günstigere Formulierung zu wählen — soweit sie noch stimmt. Aus diesem Spannungsfeld ist die Zeugnissprache überhaupt erst entstanden. Eine Formulierung, die eine schlechtere Leistung suggeriert, als tatsächlich erbracht wurde, ist deshalb angreifbar.
- Konkret werden.Ein pauschales „das Zeugnis ist zu schlecht“ führt selten weiter. Nenne die einzelnen Sätze und schlage jeweils eine konkrete Ersatzformulierung vor — genau dafür ist die Auswertung gedacht.
- Zuerst das Gespräch. In den meisten Fällen ist eine unglückliche Formulierung nicht böse Absicht, sondern eine aus einer Vorlage übernommene Standardfloskel, deren Wirkung dem Ausstellenden nicht bewusst war.
- Dann schriftlich, mit Frist. Führt das Gespräch nicht weiter, verlange die Korrektur schriftlich und setze eine Frist; zwei Wochen sind üblich.
- Nicht ewig warten. Eine gesetzliche Frist für die Korrektur gibt es nicht, aber je länger der Austritt zurückliegt, desto schwieriger wird es — Vorgesetzte wechseln, und niemand erinnert sich später noch an Details.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer echten Streitigkeit ist eine arbeitsrechtliche Beratung der richtige nächste Schritt.
Häufige Fragen
- Was kostet die Analyse?
- Die Gesamtnote und die Zahl der gefundenen codierten Formulierungen siehst du gratis — ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse. Die vollständige Auswertung, in der jede einzelne Formulierung im Klartext erklärt wird, schaltest du einmalig für CHF 9 frei.
- Wird mein Arbeitszeugnis gespeichert?
- Nein. Das hochgeladene Dokument selbst speichern wir nie — es wird für die Analyse verarbeitet und danach verworfen. Unsere Kopie der Auswertung löschen wir automatisch nach 72 Stunden. Deshalb schicken wir dir den vollständigen Bericht nach der Freischaltung als PDF per E-Mail: die Datei behältst du dauerhaft, wir nicht.
- Welche Dateiformate kann ich hochladen?
- PDF, Word-Dokumente (DOCX) und Fotos oder Scans deines Zeugnisses. Ein mit dem Handy abfotografiertes Zeugnis funktioniert, solange der Text lesbar ist.
- Wie zuverlässig ist die Note?
- Die Note bildet ab, was die verwendeten Formulierungen nach der üblichen Schweizer Zeugnissprache-Konvention vermitteln — also das, was eine erfahrene HR-Fachperson beim Lesen heraushört. Sie ist eine Einschätzung und keine Rechtsauskunft. Wenn du dein Zeugnis anfechten willst, ist sie ein guter Ausgangspunkt für das Gespräch, ersetzt aber keine arbeitsrechtliche Beratung.
- Worauf hat man in der Schweiz überhaupt Anspruch?
- Nach Art. 330a OR kannst du jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über deine Leistung und dein Verhalten ausspricht — auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis). Auf besonderes Verlangen beschränkt sich das Zeugnis auf Art und Dauer; das ist dann eine Arbeitsbestätigung.
- Was ist der Unterschied zwischen Vollzeugnis und Arbeitsbestätigung?
- Ein Vollzeugnis beurteilt zusätzlich Leistung und Verhalten und enthält eine Schlussformel. Eine Arbeitsbestätigung nennt nur Funktion und Dauer der Anstellung — ohne Bewertung. Weil eine Arbeitsbestätigung ohne erkennbaren Grund als Warnsignal gelesen wird, ist sie selten die bessere Wahl. Lädst du eine hoch, weisen wir dich darauf hin, statt eine Note zu erfinden, die im Dokument gar nicht steckt.
- Mein Zeugnis klingt eigentlich positiv — lohnt sich die Analyse trotzdem?
- Gerade dann. Die Zeugnissprache funktioniert über kleine Abweichungen von einer Standardformel: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist die Bestnote, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ — ohne „stets“ — liegt bereits zwei Stufen tiefer, liest sich für Laien aber fast gleich. Auch das Fehlen eines erwarteten Bausteins, etwa der Dank in der Schlussformel, ist ein Signal.
- Sieht mein Arbeitgeber, dass ich das Zeugnis geprüft habe?
- Nein. Die Analyse läuft ausschliesslich zwischen dir und uns. Wir nehmen weder Kontakt zu deinem Arbeitgeber auf noch geben wir Daten an Dritte weiter.
- Wie lange dauert die Analyse?
- In der Regel rund zehn Sekunden. Zuerst liest das System das gesamte Dokument, ordnet jede auffällige Formulierung ein und leitet daraus die Gesamtnote ab — dieses Ergebnis siehst du sofort. Die ausformulierten Klartext-Erklärungen zu jeder einzelnen Fundstelle entstehen unmittelbar danach im Hintergrund, damit du nicht auf Texte wartest, die hinter der Freischaltung liegen.
- Wann lohnt sich ein Zwischenzeugnis?
- Ein Zwischenzeugnis kannst du nach Art. 330a OR jederzeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen — üblich ist es bei einem Vorgesetztenwechsel, einer internen Versetzung, einer Reorganisation oder wenn du dich extern bewerben willst, ohne zu kündigen. Es hat einen praktischen Nebeneffekt: Wer dir heute ein wohlwollendes Zwischenzeugnis ausstellt, kann dir beim Austritt schlecht ein deutlich schlechteres Schlusszeugnis geben, ohne das begründen zu müssen. Ein Zwischenzeugnis ist in der Gegenwartsform verfasst und endet ohne Dank- und Zukunftsformel — das ist normal und kein negatives Signal.
- Im Zeugnis steht etwas sachlich Falsches — was nun?
- Ein Zeugnis muss wahr sein; ein falsches Austrittsdatum, eine falsche Funktionsbezeichnung oder eine nie ausgeübte Tätigkeit sind schlicht zu korrigieren, und darauf hast du Anspruch. Sachliche Fehler sind erfahrungsgemäss der einfachste Einstieg in ein Korrekturgespräch: Sie lassen sich belegen und sind keine Geschmacksfrage. Formuliere deine Bitte schriftlich, konkret und ohne Vorwurf — Stelle für Stelle, mit der gewünschten Fassung daneben. Unzulässig sind ausserdem Hinweise auf Krankheit, Schwangerschaft, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit sowie versteckte Andeutungen über Gründe, die im Zeugnis nichts zu suchen haben.
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