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„Gegen ihn/sie liefen während der Anstellung Betreibungen.“
Stark negativSonstiges Rechtlich unzulässig
Hinweis auf Betreibungen, Lohnpfändung oder Schulden
Art. 328 OR, Art. 328b OR, Art. 330a OR
Die finanzielle Lage der arbeitnehmenden Person ist Privatsache. Betreibungen, Lohnpfändungen und Lohnabtretungen gehören nicht ins Zeugnis, auch wenn die Personalabteilung sie zwangsläufig kennt.
Alle unzulässigen Formulierungen →Die finanzielle Lage der arbeitnehmenden Person ist Privatsache und gehört nicht ins Zeugnis.
Betreibungen, Lohnpfändungen und Lohnabtretungen kennt die Personalabteilung zwangsläufig, weil sie sie vollziehen muss — daraus folgt aber kein Recht, sie weiterzugeben. Selbst bei vertrauenskritischen Funktionen im Finanzbereich rechtfertigt das keinen Eintrag ins Zeugnis; die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit ist Sache der neuen Arbeitgeberin und ihres eigenen Auswahlverfahrens.