„Er/Sie war in seinem/ihrem Aufgabenbereich stets ehrlich und zuverlässig.“
Bei Rollen, die mit Geld, Waren oder Vertrauensgütern zu tun haben (Kasse, Lager, Buchhaltung, Treuhand), gehört eine explizite Aussage zur Ehrlichkeit in der Praxis zum Standardinhalt eines vollständigen Zeugnisses. Fehlt sie ausgerechnet dort, obwohl das Zeugnis sonst detailliert und lobend ausfällt, wird das unter Fachleuten als bewusste Auslassung gelesen. Wichtig für die Einordnung: Ein Arbeitgeber darf einen unbewiesenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Verdacht (z. B. auf Diebstahl) aufgrund der Wahrheitspflicht nach Art. 330a OR nicht ausdrücklich im Zeugnis behaupten — echte Vorwürfe dieser Art erscheinen praktisch nie als klar entschlüsselbarer „Code“, sondern führen im Zweifel dazu, dass eine sonst übliche Aussage schlicht fehlt.
Verwandte Formulierungen im Glossar
- „Er/Sie genießt im Unternehmen unsere vollste Hochachtung.“Note 5
- „... übertraf alle unsere Erwartungen stets in jeder Hinsicht ...“Note 6
- „Er/Sie arbeitete stets zielstrebig, systematisch und ausserordentlich effizient.“Note 6
- „Er/Sie erwies sich auch in schwierigen Situationen stets als ausserordentlich belastbar.“Note 6