Beredtes Schweigen: Was in Ihrem Arbeitszeugnis fehlt, sagt mehr als das, was drinsteht
Auf einen Blick: Ein Arbeitgeber darf nichts Unwahres schreiben und nichts Unfreundliches. Also lässt er weg. Vier Auslassungen, die Personalverantwortliche sofort bemerken — und die im Zeugnis nirgends als Satz auftauchen.
Die meisten Ratgeber zur Zeugnissprache erklären Ihnen, was bestimmte Sätze bedeuten. Das ist nützlich, aber es ist die halbe Geschichte.
Denn ein Schweizer Arbeitszeugnis steht unter zwei Pflichten gleichzeitig: Es muss wahr sein, und es muss wohlwollend sein (Art. 330a OR). Etwas Negatives darf darin stehen — kollidieren die beiden Pflichten, geht die Wahrheit vor. Nur eben nicht in scharfer Form, und beschönigen darf man es auch nicht.
Für viele Arbeitgeber ist der bequemste Weg aus dieser Zwickmühle darum ein dritter: es weglassen.
Das ist der Grund, warum erfahrene Leserinnen und Leser ein Zeugnis nicht nur lesen, sondern abgleichen. Sie wissen, was in einem vollständigen Zeugnis stehen müsste, und achten darauf, was nicht dasteht.
1. Die fehlende Ehrlichkeitsbestätigung
Bei Tätigkeiten mit Geld, Waren oder Vertrauensgütern — Kasse, Lager, Buchhaltung, Treuhand — gehört ein Satz wie «Er/Sie war in seinem/ihrem Aufgabenbereich stets ehrlich und zuverlässig» in der Praxis zum Standardinhalt.
Fehlt dieser Satz ausgerechnet dort, während das Zeugnis sonst ausführlich und lobend ist, wird das unter Fachleuten als bewusste Auslassung gelesen.
Der wichtige Vorbehalt: Ein Arbeitgeber darf einen unbewiesenen Verdacht wegen der Wahrheitspflicht gar nicht ins Zeugnis schreiben. Es gibt also keinen «Diebstahl-Code». Was es gibt, ist eine Lücke, wo etwas Übliches stehen müsste — und eine Lücke ist kein Beweis. Sie ist ein Anlass nachzufragen, mehr nicht.
2. Die fehlenden Vorgesetzten
Die Konvention beim Verhalten nennt drei Gruppen: Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen, Kundschaft. In dieser Reihenfolge.
Steht im Zeugnis nur, jemand sei «bei den Kolleginnen und Kollegen beliebt» gewesen, dann fehlt die erste und wichtigste Gruppe. Für HR liest sich das als Hinweis auf Spannungen mit der Führung — ohne dass ein einziges Wort darüber im Dokument steht.
Prüfen Sie das an Ihrem eigenen Zeugnis. Wer wird genannt, und wer nicht?
3. Das fehlende «beruflich» in der Schlussformel
Die vollständige Schlussformel wünscht «für die berufliche und private Zukunft alles Gute». Bleibt es bei «für die Zukunft alles Gute», fehlt ausgerechnet der berufliche Erfolg.
Ein Wort. Aber es ist das Wort, das der Arbeitgeber nicht schreiben wollte.
Noch knapper wird es, wenn die Schlussformel nur aus «Wir danken für die Mitarbeit» besteht. Die Konvention kennt drei Bausteine — Dank, Bedauern über den Austritt, Zukunftswünsche. Zwei davon fehlen dann.
4. Die fehlende Länge
Es klingt banal, ist aber das robusteste Signal von allen: Ein Vollzeugnis für eine mehrjährige Anstellung, das auf eine knappe Seite passt und keine echte Leistungsbeurteilung enthält, ist ein schlechtes Zeugnis — auch wenn kein einzelner Satz darin negativ ist.
Steht dort als zentrale Aussage nur, jemand habe «die ihm/ihr übertragenen Aufgaben erledigt», ist das eine reine Tätigkeitsbestätigung im Gewand eines Vollzeugnisses.
Warum das nicht Paranoia ist
Bei einzelnen dieser Punkte kann eine harmlose Erklärung dahinterstecken. Kleine Betriebe arbeiten mit Vorlagen. Eine HR-Person, die dreissig Zeugnisse im Jahr schreibt, denkt nicht bei jedem Satz über Codes nach.
Aber: Ihre nächste Arbeitgeberin liest das Zeugnis trotzdem so. Ob die Auslassung Absicht war, ändert nichts an ihrer Wirkung. Genau deshalb lohnt sich die Prüfung — und deshalb ist eine Korrekturbitte auch keine Konfrontation, sondern oft einfach ein Hinweis auf eine unglücklich geratene Vorlage.
Häufen sich mehrere dieser Lücken in einem Dokument, wird es allerdings schwer, noch an Zufall zu glauben.
Der Abgleich, den Sie selbst machen können
Gehen Sie Ihr Zeugnis mit vier Fragen durch:
- Wenn Sie mit Geld oder Waren zu tun hatten — steht dort etwas zu Ehrlichkeit?
- Werden Vorgesetzte beim Verhalten ausdrücklich genannt?
- Enthält die Schlussformel Dank, Bedauern und berufliche Zukunftswünsche?
- Steht überhaupt eine bewertende Aussage zur Leistung darin — oder nur, was Sie getan haben?
Was Sie dabei finden, ist entweder beruhigend oder ein Gesprächsanlass. Beides ist besser als nicht hinzusehen.
Wie ein vollständiges Zeugnis aufgebaut sein sollte, steht im Ratgeber zum Aufbau. Und wenn Sie den Abgleich lieber automatisch hätten: Zeugnis hochladen.