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„Das Arbeitsverhältnis wurde im besten gegenseitigen Einverständnis gelöst.“
Deutlich negativSchlussformelNote 3 · ausreichend
Gegenseitiges Einvernehmen ist oft die höfliche Umschreibung einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Einvernehmliche Trennung deutet in der Praxis meist auf einen Aufhebungsvertrag oder eine nahegelegte Kündigung hin. Dies entspricht Schulnote 3 (ausreichend).