← Zeugnissprache-Glossar
„Das Arbeitsverhältnis endete am [Datum].“
Deutlich negativSonstigesNote 3 · ausreichend
Eine bewusst neutrale, nichtssagende Formulierung des Austrittsgrunds — weder Kündigung noch Eigeninitiative wird erkennbar.
Der Austrittsgrund ist im Zeugnis optional; wird er aber in einer Form erwähnt, die weder „auf eigenen Wunsch“ noch einen konkreten Anlass nennt, sondern nur das Ende selbst feststellt, wirkt das ausweichend. Diese Formulierung ist wahr und rechtlich unproblematisch — sie wird aber von routinierten Leserinnen und Lesern oft als Hinweis gedeutet, dass der Arbeitgeber eine genauere, für die arbeitnehmende Person möglicherweise ungünstigere Version bewusst vermeidet.