Fairzeugnis
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Zuletzt aktualisiert am 11. August 2026Fachwissen

Muster-Zeugnis-Beanstandung: Vorlage & Anleitung (Schweiz)

Auf einen Blick: Nach Art. 330a OR haben Sie in der Schweiz gesetzlichen Anspruch auf ein wahrheitsgetreues und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Fehlerhafte Formulierungen, falsche Funktionen oder schlechte Noten müssen Sie nicht akzeptieren. Nutzen Sie diese praxiserprobte Musterbrief-Vorlage, um sachlich und wirksam Korrektur zu verlangen.

Mangelhafte Noten, unvollständige Aufgabenbeschreibungen oder getarnte Kritik im Zeugnis lassen sich in der Schweizer Praxis rasch beheben. Viele Arbeitgeber korrigieren begründete Einwände anstandslos, da Mängel oft unabsichtlich durch ungeeignete Textbausteine entstehen.


1. Wichtige Grundregeln vor dem Absenden

  1. Konkrete Ersatzformulierungen liefern: Formulieren Sie Ihre Korrekturwünsche direkt als fertig ausformulierte Sätze. Arbeitgeber übernehmen fertige Vorschläge deutlich schneller.
  2. Sachlich bleiben: Begründen Sie Ihre Wünsche mit Fakten (z. B. Protokollen von Mitarbeitergesprächen, Zielvereinbarungen oder Projektberichten).
  3. Angemessene Frist setzen: Gewähren Sie dem Arbeitgeber in der Regel 14 Tage Zeit für die Neuausstellung.
  4. Verjährung (10 Jahre): Nach Art. 127 OR verjährt der Zeugnisanspruch erst nach 10 Jahren. Reichen Sie Beanstandungen dennoch idealerweise innert 14 Tagen bis 3 Monaten nach Erhalt ein.

2. Musterbrief zur Zeugnisbeanstandung (Kostenlos)

Kopieren Sie diesen Text und passen Sie die Angaben in den eckigen Klammern [...] an Ihre Situation an:

[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Strasse und Hausnummer]
[Ihre PLZ und Ort]
[Ihre E-Mail-Adresse]
[Ihre Telefonnummer]

[Name des Unternehmens / Arbeitgebers]
[Name der Ansprechperson / HR]
[Strasse und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], [Aktuelles Datum]


Betreff: Begehren um Berichtigung des Arbeitszeugnisses vom [Datum des Zeugnisses]


Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name der Ansprechperson]

Vielen Dank für die Zustellung meines Arbeitszeugnisses vom [Datum des Zeugnisses] für meine Tätigkeit als [Ihre Funktionsbezeichnung] im Zeitraum vom [Startdatum] bis [Enddatum].

Beim sorgfältigen Durchlesen sind mir einige Formulierungen und Auslassungen aufgefallen, die nicht meinem tatsächlichen Aufgabenbereich sowie meinen erbrachten Leistungen entsprechen. Nach Art. 330a OR steht mir ein Zeugnis zu, das sowohl wahrheitsgetreu als auch wohlwollend abgefasst ist.

Ich bitte Sie daher höflich um Anpassung der folgenden Punkte:

1. Leistungsbeurteilung / Zufriedenheitsformel
   Bisherige Formulierung:
   «[Bisherige Formulierung, z. B.: Er/Sie erledigte die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.]»

   Gewünschte Korrektur:
   «[Ihr Formulierungsvorschlag, z. B.: Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.]»

   Begründung:
   [Kurze Begründung, z. B.: Meine Leistungen wurden in den jährlichen Mitarbeitergesprächen durchgehend mit Bestnoten bewertet.]

2. Aufgabenbeschreibung und Verantwortlichkeiten
   Bisherige Formulierung:
   «[Fehlende oder unvollständige Aufgabenstellung]»

   Gewünschte Korrektur:
   «[Vollständige Nennung wichtiger Projekte und Hauptaufgaben]»

   Begründung:
   [Kurze Begründung, z. B.: Die Projektleitung für X gehörte ab 2025 zu meinen Hauptaufgaben.]

3. Verhaltensbeurteilung (Vorgesetzte)
   Bisherige Formulierung:
   «[Bisherige Formulierung zum Verhalten]»

   Gewünschte Korrektur:
   «Ihr/Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kunden war stets einwandfrei.»

   Begründung:
   [Kurze Begründung zur Vollständigkeit der Verhaltensbeurteilung nach Schweizer Standard]

Ich danke Ihnen herzlich für die Prüfung meines Begehrens. Bitte senden Sie mir das angepasste Arbeitszeugnis bis zum [Datum in 14 Tagen] zu.

Freundliche Grüsse

[Unterschrift bei Postversand]

[Ihr Vorname Nachname]

3. Was tun, wenn der Arbeitgeber die Korrektur ablehnt?

Lehnt der Arbeitgeber Ihr Begehren ab:

  • Verlangen Sie ein klärendes Gespräch unter Einbezug der nächsthöheren Führungskraft.
  • Sollte keine Einigung erzielt werden, können Sie bei der zuständigen Schlichtungsbehörde für Arbeitsstreitigkeiten ein gerichtsgebührenfreies Schlichtungsverfahren einleiten.

Nächste Schritte

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